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Steuerreform 2009 – Ein kleiner Überblick

Im März dieses Jahres wurde die Steuerreform 2009 beschlossen. Rückwirkend mit 1. Jänner 2009 wird die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt.

Eckpunkte der Reform

  • Gewinne bis 11.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei
    (bisher waren es 10.000 Euro)
  • Gewinne von 11.000 bis 25.000 Euro werden mit 36,50% besteuert
    (bisher 38,33% ab 10.000 Euro)
  • Gewinne von 25.000 bis 60.000 Euro werden mit 43,21% besteuert
    (bisher 43,60% zwischen 25.000 und 51.000 Euro)
  • Gewinne über 60.000 Euro werden mit 50,00% besteuert
    (bisher 50,00% ab 51.000 Euro)

Zusätzlich tritt ein 4-stufiges Förderprogramm für Familien mit Kindern in Kraft und es wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe beschlossen.

Sechstelbegünstigung

Als Äquivalent für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezuges (Sechstelbegünstigung bei Lohnsteuerpflichtigen) wird für alle einkommensteuerpflichtigen Selbständigen mit Wirksamkeit 2010 der Gewinnfreibetrag von 10% auf 13% angehoben. Weiters wird die Anwendung des Freibetrages auf alle betrieblichen Einkünfte und alle Gewinnermittlungsarten (also auch Bilanzierer) ausgeweitet.
Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei den Selbständigen entfällt für Gewinne bis 30.000 Euro die Verpflichtung in Höhe des Freibetrages in Anlagegüter bzw. Wertpapiere investieren zu müssen.
Im Gegenzug zur Erweiterung des Freibetrages für investierte Gewinne wird die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gestrichen.

Wichtig ist neben der Sechstelregelung, dass es keine neuen Steuern geben wird und alte, wie z.B. die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Vermögenssteuer, nicht wieder eingeführt werden,

ist WK-Tirol-Präsident Jürgen Bodenseer erfreut.

Auswirkungen der Tarifsenkung

Während 2008 von insgesamt 6,535 Millionen Steuerpflichtigen 2,54 Millionen Menschen überhaupt keine Einkommen-/Lohnsteuer bezahlt haben, zahlen ab dem 1. Jänner 2009 insgesamt 2,7 Millionen Menschen keine Einkommen-/Lohnsteuer mehr.
Unter Heranziehung der Tarife 2009 wird ein Einzelunternehmer mit einem Gewinn von beispielsweise 30.000 Euro um 2.344 Euro entlastet.

Quelle: Tiroler Wirtschaft, www.bmf.gv.at

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