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Steuertipp für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

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Alle natürlichen Personen und Personengesellschaften, die eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung führen und betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, können von ihren betrieblichen Einkünften einen Freibetrag von 10% des steuerpflichtigen Gewinns (max. 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem und Jahr) für Investitionen geltend machen.

Ausnutzung des Freibetrages

Um steuersenkend zu wirken, muss der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren investiert werden. Er kann nur für Gewinne geltend gemacht werden, die im laufenden Kalenderjahr erwirtschaftet wurden und muss in der Steuererklärung ausgewiesen sein.
Wird der Freibetrag in Wertpapiere investiert, dann kann man damit attraktive Renditechancen mit hoher Sicherheit verbinden und zusätzlich Einkommensteuer sparen.
Allerdings müssen die zur Ausnutzung des Freibetrages angeschafften Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen – sie müssen gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG veranlagen.


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